- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 3.2.2021 - XII ZB 181/20
Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 I BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation - auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 11.