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Eignung des Betreuers zur Führung der Betreuung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 3.2.2021 - XII ZB 181/20

Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 I BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation - auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 11.

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