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Ehewohnung während der Trennungszeit

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 487/15

1. Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGHZ 67, 217 = FamRZ 1976, 691 = NJW 1977, 43, und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

2. Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.

3. Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361b IV BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361b I BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen.

4. Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 1, m. Anm. Finke. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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