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Eheverträge nach islamischem Recht

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 14.12.2022 – 15 UF 137/21

  1. Zu den Anforderungen an eine konkrete Rechtswahl im Hinblick auf den Güterstand, die Scheidung und den nachehelichen Unterhalt.
  2. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung nach deutschem Recht sind nicht disponibel und können nicht durch Ehevertrag abgeändert werden.
  3. Der nacheheliche Unterhalt kann ehevertraglich nicht von einem Verschulden eines der Ehegatten oder einem von ihm zu vertretenden Grund abhängig gemacht werden.
  4. Ehevertraglich kann keine „Mindestdauer“ der elterlichen Sorge eines der Ehegatten für gemeinsame Kinder vereinbart werden.
  5. Ein Ehevertrag mit solchen unwirksamen Regelungen ist trotz salvatorischer Klausel gesamtnichtig, auch im Hinblick auf eine Vereinbarung der Gütertrennung.
  6. Die Tatsache, dass der Ehevertrag auf einem Formulierungsvorschlag des Bundesverwaltungsamts für Eheschließung nicht islamischer Ehefrauen mit Ehemännern, die dem Islam angehören, beruht, ändert an der Nichtigkeit nichts.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 12, m. Anm. Felix Aiwanger.

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