- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.5.2026 – XII ZB 313/25
- Für eine Eheschließung „vor“ der ermächtigten Person i.S. von Art. 13 IV S. 2 Hs. 1 EGBGB ist ausreichend, dass die Trauperson anwesend und bereit ist, die Erklärungen der Eheschließenden entgegenzunehmen und zu beurkunden.
- Zu den Voraussetzungen einer Eheschließung griechischer Staatsangehöriger, die Mitglieder der griechisch-orthodoxen Kirche sind, in Deutschland.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Anna Gmehling. Vorinstanz: OLG Stuttgart, FamRZ 2025, 1695, m. Anm. Heinz Zimmermann {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.