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Ehenamensbestimmung nach Widerruf

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 18.12.2025 – 19 W 80/25 (Wx)

Art. 229 §  67 I S. 1 EGBGB eröffnet Ehegatten nach einem erklärten Widerruf des bisher geführten Ehenamens nicht die Möglichkeit, den Ehenamen neu zu bestimmen.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Beitrag Fabian Wall.

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