- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 18.12.2025 – 19 W 80/25 (Wx)
Art. 229 § 67 I S. 1 EGBGB eröffnet Ehegatten nach einem erklärten Widerruf des bisher geführten Ehenamens nicht die Möglichkeit, den Ehenamen neu zu bestimmen.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Beitrag Fabian Wall.