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EuGHMR, Urteil v. 23.1.2025 – Beschwerde Nr. 13805/21
Es verstößt gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), dass nach französischem Recht eine eheliche Pflicht zum Geschlechtsverkehr besteht, deren Missachtung zum Ausspruch einer allein durch den sich verweigernden Ehegatten verschuldeten Scheidung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 7, m. Anm. Charlotte Wendland.