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Direktversicherung – Vorausabtretung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.5.2020 – IV ZR 124/19

Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von § 1b II S. 1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des § 2 II S. 4 BetrAVG.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 17, m. Anm. Borth.

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