- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.2.2026 – XII ZB 254/25
- Die aus dem islamischen Rechtskreis herrührende Rechtsfigur der Brautgabe betrifft jedenfalls in ihrer typischen, nicht überwiegend unterhaltsrechtlich geprägten Ausgestaltung die „ehelichen Güterstände“ im Sinne der Europäischen Güterrechtsverordnung.
- Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer unter der Geltung iranischen Rechts vereinbarten Brautgabe (mahr) bei einer vor dem 29.1.2019 erfolgten Eheschließung (Fortführung und teilweise Aufgabe des Senatsurteils BGHZ 183, 287 = FamRZ 2010, 533 [m. Anm. Henrich] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Lukas Rademacher. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.