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Brautgabe nach iranischem Recht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.2.2026 – XII ZB 254/25

  1. Die aus dem islamischen Rechtskreis herrührende Rechtsfigur der Brautgabe betrifft jedenfalls in ihrer typischen, nicht überwiegend unterhaltsrechtlich geprägten Ausgestaltung die „ehelichen Güterstände“ im Sinne der Europäischen Güterrechtsverordnung.
  2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer unter der Geltung iranischen Rechts vereinbarten Brautgabe (mahr) bei einer vor dem 29.1.2019 erfolgten Eheschließung (Fortführung und teilweise Aufgabe des Senatsurteils BGHZ 183, 287 = FamRZ 2010, 533 [m. Anm. Henrich] {FamRZ-digital | }).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Lukas Rademacher. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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