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Bindungswirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Versäumnisurteils

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2023 – IV ZB 11/22

Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 15. Vorinstanz: OLG Köln, FamRZ 2022, 1814 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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