- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.2.2024 – V ZB 65/22
Der Anwendung des Bewertungsprivilegs des § 48 I S. 1 Nr. 1 GNotKG steht eine Verpachtung des übergebenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Pachtverhältnis mit einem nahen Familienangehörigen (hier: Ehemann) begründet wird und der Erwerber den Betrieb mit dem Pächter in Arbeitsteilung gemeinschaftlich bewirtschaftet.