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Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.11.2018 – XII ZB 303/18

Bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten ist die höchstens erreichbare Zeitdauer im Sinne von § 40 II VersAusglG die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode, die in dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt läuft (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 18.9.1991 - XII ZB 41/89 -, FamRZ 1992, 46 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 3.

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