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Betreuungsverfahren: Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.10.2016 – XII ZB 246/16

1. Bei der Frage, ob vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig ist, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick zu nehmen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 26.11.2014 – XII ZB 405/14 -, FamRZ 2015, 485, und v. 2.7.2014 – XII ZB 120/14 -, FamRZ 2014, 1543, m. Anm. Fröschle).

2. Geht es um eine Betreuung, die weite Lebensbereiche des Betroffenen abdeckt, kommt die Annahme einer Unverhältnismäßigkeit allenfalls dann in Betracht, wenn von der Vorführung und deren Durchsetzung negative Folgen erheblichen Ausmaßes für den Betroffenen zu erwarten wären, also insbesondere die sachverständig festgestellte Gefahr besteht, dass es durch die Vorführung zu erheblichen Nachteilen für die Gesundheit des Betroffenen käme.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 2.

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