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Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.8.2016 – XII ZB 531/15

Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren betreffend die Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 22.

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