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Betreuungsleistungen sind keine Einkünfte des Kindes

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.12.2019 – IX ZB 83/18

Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 6, m. Anm. Seiler.

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