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Betreuungsbedarf und Notwendigkeit der Verfahrenspflegerbestellung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.9.2019 – XII ZB 537/18

  1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 12.6.2019 – XII ZB 51/19 -, FamRZ 2019, 1647 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Dass ein Betreuungsbedarf für das erkennende Gericht offensichtlich ist, steht als solches der Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht entgegen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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