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Betreuung: Person des Vertrauens

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.12.2017 – XII ZB 426/17

  1. Als Person des Vertrauens im Sinne von § 274 IV Nr. 1 FamFG kommen ausschließlich natürliche Personen in Betracht.
  2. Zu einem für ein Ordensmitglied geführten Betreuungsverfahren kann die Ordensgemeinschaft nicht als Beteiligte hinzugezogen werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 5, m. Anm. Zimmermann.

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