- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.1.2020 – XII ZB 530/19
Die Würdigung des Tatrichters, dass eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, die in einem Betreuungsbüro absolviert wurde, eine erhöhte Vergütung nach § 4 I S. 2 Nr. 1 VBVG in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung rechtfertigt, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10.