- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.4.2022 - XII ZB 451/21
- Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 30.8.2017 - XII ZB 16/17 -, FamRZ 2017, 1866 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa ein neues Sachverständigengutachten - heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine neue persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 6.10.2021 - XII ZB 205/20 -, FamRZ 2022, 227 [m. Anm. Schneider] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
Anm. d. Red.: Siehe auch BGH, FamRZ 2021, 1236, m. Anm. Müller-Engels {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, betr. dieselben Parteien.