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Betreuerauswahl und Anhörung im Beschwerdeverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.4.2022 - XII ZB 451/21

  1. Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 30.8.2017 - XII ZB 16/17 -, FamRZ 2017, 1866 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa ein neues Sachverständigengutachten - heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine neue persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 6.10.2021 - XII ZB 205/20 -, FamRZ 2022, 227 [m. Anm. Schneider] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Siehe auch BGH, FamRZ 2021, 1236, m. Anm. Müller-Engels {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, betr. dieselben Parteien.

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