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Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.1.2017 – XII ZB 305/16

Durch eine auf § 19 I S. 1 Nr. 1 RPflG gestützte landesrechtliche Rechtsverordnung kann der Richtervorbehalt für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers gemäß § 1899 IV BGB aufgehoben werden, soweit dadurch lediglich ein Ausschnitt aus dem Aufgabenbereich des Hauptbetreuers auf einen Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuer übertragen wird, ohne den Gesamtumfang des von der Betreuung erfassten Aufgabenkreises zu erweitern oder zu beschränken.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 7.

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