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Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 15.10.2024 – 2 BvL 6/19

Eine Regelung wie § 4 I Nr. 5 des sächsischen Kirchensteuergesetzes in der bis zum 1.9.2015 geltenden Fassung, wonach die Kirchensteuer in Form eines besonderen Kirchgelds von Kirchensteuerpflichtigen erhoben werden kann, deren Ehegatten keiner steuererhebenden Kirche angehören, ist mit Art. 3 I GG unvereinbar, soweit darin Ehegatten nicht mit eingetragenen Lebenspartnern gleichgestellt werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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