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Besitzschutz an persönlichen Entgeltpunkten nach Tod eines Ehegatten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.4.2025 – XII ZB 576/24

Im Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod eines Ehegatten sind gemäß § 88 II SGBVI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten nur dann für die Bewertung des Anrechts maßgebend, wenn ein neuer Rentenbezug spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Versichertenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. 23.8.2023 - XII ZB 202/22 -, FamRZ 2023, 1858 [m. Anm. Norpoth] {FamRZ-digital | }).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 13, m. Anm. Edda Bachmann. Vorinstanz: OLG Celle, FamRZ 2025, 111 {FamRZ-digital | }.

 

 

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