Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Beschwerderecht im postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.1.2017 – XII ZB 544/15

1. Nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht ist auch das Beschwerdegericht grundsätzlich an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden (im Anschluss an BGHZ 15, 122, und BGHZ 25, 200).

2. In einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist die Ehefrau des Verstorbenen grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt, auch wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 163, 37 = FamRZ 2005, 1067).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 8, m. Anm. Stößer.

Zurück