- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 1.12.2025 – 1 BvR 2286/25
- Eine unmittelbare Rechtsbetroffenheit und damit Beschwerdeberechtigung i.S. von § 59 I FamFG liegt jedenfalls bei solchen Personen vor, die durch eine fachgerichtliche Entscheidung mit einem vollstreckbaren Gebot oder Verbot belegt worden sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2025, 874, m. Anm. Jokisch {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Daran fehlt es bei Pflegeeltern, denen bei der gerichtlichen Regelung eines begleiteten Umgangs der Eltern mit dem Pflegekind keine vollstreckungsfähigen Handlungspflichten auferlegt sind.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. d. Red.