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Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 91/20

Ein von § 303 II FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss (lediglich) bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 3, m. Anm. Giers.

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