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Beschwerdebefugnis von Eltern in Kinderschutzverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 6.1.2022 - 9 UF 198/21

Gegen die Ablehnung von Schutzmaßnahmen zugunsten des Kindes gegenüber einem Dritten sind die Eltern nicht im eigenen Namen beschwerdeberechtigt.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 13, m. Anm. Ansgar Fischer.

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