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Beschwerdebefugnis von Eltern im Verfahren nach § 1666 BGB

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.2.2026 – XII ZB 158/24

Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 I FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Sven Billhardt. Vorinstanz: OLG Braunschweig, FamRZ 2024, 1025 {FamRZ-digital | }.

(Leitsätze der Redaktion)

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