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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.1.2020 – XII ZB 410/19

Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 II Nr.1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 8.

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