- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.1.2020 – XII ZB 410/19
Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 II Nr.1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 8.