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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger in Betreuungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.7.2020 – XII ZB 147/20

Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 II Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 8.1.2020 – XII ZB 410/19 –, FamRZ 2020, 631 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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