- Entscheidungen In eigener Sache Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 8.8.2021 – 2 BvR 2000/20
- Ein gerichtlich gewährter Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG muss sich an dem Rechtsschutzziel des Betroffenen orientieren und dem Willen des Betroffenen entsprechen.
- Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde eines Minderjährigen gegen einen Unterbringungsbeschluss nach § 1631b BGB als erledigt angesehen und über die Kosten entschieden hat, ohne ihn auf die Möglichkeit eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG hinzuweisen, und den anschließenden Feststellungsantrag des Minderjährigen lediglich als Gegenvorstellung auslegt, die mangels Feststellungsinteresses jedenfalls unbegründet sei, ohne sein konkretes Rechtsschutzziel hinreichend zu ermitteln.
(Leitsätze der Redaktion)