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Beschwer im Eheaufhebungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.5.2023 – XII ZB 274/21

Die in einem Eheaufhebungsbeschluss des Amtsgerichts getroffenen Feststellungen, dass zugunsten des einen - die Eheaufhebung beantragenden - Ehegatten ein Eheaufhebungsgrund nach § 1314 II Nr. 4 BGB besteht, hingegen für den anderen - ebenfalls die Aufhebung der Ehe beantragenden - Ehegatten ein solcher nach Abs. II Nr. 3 dieser Vorschrift nicht gegeben ist, begründen für letzteren Ehegatten eine jeweils selbständige Beschwer im Sinne von § 59 I FamFG. Diese kann er mit der Beschwerde gegen den stattgebenden Eheaufhebungsbeschluss unabhängig davon geltend machen, dass er selbst die Aufhebung der Ehe beantragt hat.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 20, m. Anm. Marina Wellenhofer. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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