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Beschwer bei nicht vollstreckbarem Inhalt der Belegpflicht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.2.2020 - XII ZB 450/19

Hat im Rahmen einer Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, die Belegpflicht keinen vollstreckbaren Inhalt, erhöht sich die Beschwer um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten. Ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte für die isolierte Bewertung des Interesses an der Belegvorlage, kann für die Kostenberechnung auf den Auffangwert des § 42 III FamGKG in Höhe von 5.000 € zurückgegriffen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 27.3.2019 – XII ZB 564/18 –, FamRZ 2019, 1078 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10.

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