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Beschleunigungsbeschwerde bzgl. Umgangsvollstreckung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 19.2.2020 – 1 BvR 2375/19

1. Das Verfahren zur Vollstreckung eines Umgangstitels ist ein eigenständiges Verfahren, das mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels endet.
2. Die wiederholte Anordnung von Ordnungsmitteln wegen neuer Verstöße gegen den Umgangstitel kommt nach Entscheidung über den früheren Antrag lediglich in einem neuen Vollstreckungsverfahren in Betracht.
3. Mit dem Abschluss des fachgerichtlichen Verfahrens, dessen nicht ausreichend zügige Durchführung beanstandet wird, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG (Bestätigung von BVerfG, FamRZ 2018, 1761 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

(Leitsätze der Redaktion)


Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10.

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