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Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen und Vorfälligkeitsentschädigungen im Zugewinnausgleich

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.12.2021 - XII ZB 402/20

  1. Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen.
  2. Eine nach dem Endstichtag anfallende Vorfälligkeitsentschädigung ist bei der Beendigung des Güterstands genauso wenig zu berücksichtigen wie es Zinsbelastungen sind, die bei einer Dalehensvaluta erst nach dem Stichtag eintreten.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 6, m. Anm. Ludwig Bergschneider. Vorinstanz: OLG Köln, FamRZ 2021, 506 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, m. Anm. Ludwig Bergschneider.

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