- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.10.2025 – XII ZB 279/25
Neue Tatsachen können auch im Rahmen der Entscheidung über einen in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung desangefochtenen Beschlusses grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026. Vorinstanz: OLG München, FamRZ 2025, 1274, m. Anm. Thomas Kischkel {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.