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Berücksichtigung neuer Tatsachen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.10.2025 – XII ZB 279/25

Neue Tatsachen können auch im Rahmen der Entscheidung über einen in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung desangefochtenen Beschlusses grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026. Vorinstanz: OLG München, FamRZ 2025, 1274, m. Anm. Thomas Kischkel {FamRZ-digital | }.

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