- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.9.2025 – XII ZB 513/24
- Die Kriterien des § 1816 II S. 1, V S. 1 BGB gelten auch für die Auswahl eines Verhinderungsbetreuers nach § 1817 IV BGB.
- Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen (Fortführung von Senatsbeschluss v. 1.3.2023 – XII ZB 285/22 –, FamRZ 2023, 1062 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen als (Verhinderungs-)Betreuer vorgeschlagenen Elternteils einen Berufsbetreuer auswählt (Fortführung von Senatsbeschluss v. 1.3.2023 – XII ZB 285/22 –, FamRZ 2023, 1062 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).