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Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Urteil v. 10.11.2022 – Beschwerde Nr. 25426/20

  1. Ein Gericht verstößt gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung und Sicherstellung des Kindesschutzes, wenn es im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Hinweisen auf aggressives Verhalten eines Vaters im Rahmen des Umgangs mit seinem Kind nicht nachgeht und nicht sicherstellt, dass die Umgänge in einer geschützten Umgebung stattfinden.
  2. Die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und seiner Kinder muss ein zentrales Kriterium für Entscheidungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang sein.
  3. Wenn Frauen, die häusliche Gewalt als Grund für eine Ablehnung von Umgangskontakten und eine Fortsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorbringen, von Gerichten als „nicht kooperativ“ und als „ungeeignete Mütter“ angesehen werden, die sanktioniert werden müssten, bereitet eine solche Praxis Sorge.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2023, FamRZ 2023, 277 (Heft 4), m. Anm. Thomas Meysen {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

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