Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.7.2017 – XII ZB 390/16
Ein naher Verwandter des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 15.12.2010 – XII ZB 165/10 -, FamRZ 2011, 285).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 21.