Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.8.2017 – XII ZB 450/16

1. Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 21.6.2017 – XII ZB 45/17 -, FamRZ 2017, 1610).

2. Bei dem Einwilligungsvorbehalt handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 1.3.2017 – XII ZB 608/15 -, FamRZ 2017, 754).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 22.

Zurück