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Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.3.2020 – XII ZB 570/19

Das Betreuungsgericht muss grundsätzlich durch die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann. Solange die Bestellung des Verfahrenspflegers nicht aufgehoben ist, gilt dies auch dann, wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 15.5.2019 – XII ZB 57/19 –, FamRZ 2019, 1356 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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