- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.4.2020 – XII ZB 561/19
Geht aus der persönlich verfassten Beschwerdeschrift des Betroffenen hervor, dass ihm das Sachverständigengutachten vorgelegen hat, ist den Anforderungen des § 37 II FamFG im Ergebnis Genüge getan, auch wenn den Gerichtsakten nicht eindeutig zu entnehmen ist, dass ihm das Gutachten bekanntgegeben worden ist.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.