Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bekanntgabe des SV-Gutachtens an Betreuten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.10.2020 – XII ZB 353/20

Einer der Zwecke der persönlichen Anhörung im Betreuungsverfahren besteht darin, den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör zu sichern. Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um diesem Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 22.7.2020 – XII ZB 228/20 –, FamRZ 2020, 1671 = MDR 2020, 1200 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, und v. 3.7.2019 – XII ZB 62/19 –, FamRZ 2019, 1648         {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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