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Begründung einer Fremdunterbringung wegen Kindeswohlgefährdung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.9.2020 – 1 BvR 528/19

1. Bei der Prognose, ob eine erhebliche Gefährdung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen ist, muss von Verfassungs wegen die drohende Schwere der Beeinträchtigung des Kindeswohls berücksichtigt werden.

2. Dabei sind auch die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen. Diese Folgen müssen durch eine hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, sodass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert.

3. Den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Trennung des Kindes von seinen Eltern können die Fachgerichte regelmäßig nicht allein durch Bezugnahme auf inhaltlich nicht oder allenfalls rudimentär wiedergegebene Erkenntnisquellen entsprechen.

4. Nehmen Kind und Elternteil das Eltern-Kind-Verhältnis positiv wahr, ist die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß, sodass nur schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes einen Eingriff rechtfertigen können.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 2, m. Anm. Hammer.

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