- Entscheidungen Leitsätze
Kammergericht, Beschluss v. 26.3.2025 – 16 UF 118/24
Im Unterhaltsprozess kann das Familiengericht mangels anderer validerer Quellen zum Abgleich der Kaufpreisparität bei der Bedarfsbemessung eines in Aserbaidschan lebenden Kindes primär auf den Vergleich des Lebenskostenindexes der Online-Datenbank Numbeo abstellen und zur Ergebniskontrolle die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums heranziehen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Joanna Guttzeit.