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Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein Kind - Verfahrensbeistand

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.6.2018 – XII ZB 46/18

  1. Im Kindschaftsverfahren erfordert das Kindeswohl eine eigenständige Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind nicht, wenn vom Familiengericht bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist und dieser aufgrund der ihm zustehenden Befugnisse in der Lage ist, die Rechte und Interessen des Kindes geltend zu machen (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 191, 48 = FamRZ 2011, 1788 [m. Anm. Stößer, S. 1859] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Der Antrag eines Elternteils, ihm bei bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge bezüglich der Anwaltsbeauftragung (hier: für ein Umgangsverfahren) die alleinige Entscheidungsbefugnis zu übertragen, ist in diesem Fall zurückzuweisen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 19, m. Anm. Menne.

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