- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.5.2020 – XII ZB 537/19
Das Bayerische Familiengeld unterfällt als vergleichbare Landesleistung im Sinne des § 10 I BEEG dieser Regelung und bleibt deshalb als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe unberücksichtigt, soweit es zusammen mit den weiteren in dieser Vorschrift genannten Leistungen monatlich 300 € nicht übersteigt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 16, m. Anm. Wolf. Vorinstanz: OLG Bamberg, FamRZ 2020, 1021 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.