Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Auswahl eines Amtsvormundes anstelle eines Einzelvormundes

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 30.4.2018 – 1 BvR 393/18

  1. Verfahrensbeistände sind aufgrund ihrer einfachgerichtlichen Bestellung befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser Rechte des Kindes im eigenen Namen geltend zu machen (Bestätigung FamRZ 2017, 524, m. Anm. Salgo [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
  2. Durch die Bestellung eines ungeeigneten Vormunds wird der Staat dem Anspruch des Kindes auf Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls wegen unzureichender Pflege und Erziehung durch die Eltern nicht gerecht.
  3. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Familiengericht einen Amtsvormund anstelle eines Einzelvormunds auswählt, weil Mutter und Kind die sich als Einzelvormund anbietende Person ablehnen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 14.

 

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