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Auswahl des Vormunds

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 21.10.2021 – 23 UF 399/21

  1. Zur Ermessensentscheidung bei der Auswahl des Vormunds unter Berücksichtigung der zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Reform des Vormundschaftsrechts.
  2. Zwischen einem berufsmäßig tätigen Vormund, einem Vereinsvormund und der Amtsvormundschaft des Jugendamts besteht kein gesetzliches Rangverhältnis.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 4, m. Anm. Hoffmann.

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