- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 21.10.2021 – 23 UF 399/21
- Zur Ermessensentscheidung bei der Auswahl des Vormunds unter Berücksichtigung der zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Reform des Vormundschaftsrechts.
- Zwischen einem berufsmäßig tätigen Vormund, einem Vereinsvormund und der Amtsvormundschaft des Jugendamts besteht kein gesetzliches Rangverhältnis.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 4, m. Anm. Hoffmann.