Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Ausstellung eines Ausweisdokuments für Kind gleichgeschlechtlicher Eltern

- Entscheidungen Leitsätze

EuGH, Beschluss v. 24.6.2022 – Rs. C-2/21

Die Art. 20, 21 AEUV i. V. mit Art. 7, 24 GrCh sowie mit Art. 4 III Richtlinie 2004/38/EG sind dahin auszulegen, dass im Fall eines minderjährigen Kindes, das Unionsbürger ist und dessen von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern ausweist, der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger dieses Kind ist, zum einen verpflichtet ist, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Übertragung einer Geburtsurkunde dieses Kindes in das nationale Personenstandsregister zu verlangen, sowie zum anderen wie jeder andere Mitgliedstaat das aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Dokument anzuerkennen hat, das es diesem Kind ermöglicht, mit jeder dieser beiden Personen sein Recht ungehindert auszuüben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (im Anschluss an EuGH, FamRZ 2022, 281, m. Anm. Flindt - "Pancharevo" {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

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