- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.3.2026 – XII ZB 387/25
- Ein Trennungsunterhaltsverfahren ist nicht deshalb auszusetzen, weil der Unterhaltspflichtige in Italien ein Delibationsverfahren betreibt, um die kirchengerichtlich ausgesprochene Nichtigkeit der von ihm eingegangenen Konkordatsehe zivilrechtlich für wirksam erklären zu lassen.
- Die Kosten der Rechtsmittelverfahren, die durch eine Aussetzungsentscheidung ausgelöst werden, bilden unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren einen Teil der Kosten der Unterhaltssache, über deren Verteilung gemäß § 243 FamFG einheitlich im Rahmen der Endentscheidung zu befinden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 17.12.2014 - XII ZB 521/12 -, juris).