Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Aussetzung der Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 1.8.2022 – 1 BvQ 50/22

  1. Ist bereits der Anwendungsbereich für die Erteilung einer Bescheinigung über die Rückgabe des Kindes nach Art. 42 I und II Brüssel IIa-VO eröffnet, ist das deutsche Vollstreckungsgericht bei einer gleichwohl durch das spanische Ursprungsgericht erteilten Rückgabebescheinigung nicht pauschal an einer inhaltlichen Prüfung gehindert.
  2. Eine solche begrenzte Prüfungsmöglichkeit des Vollstreckungsgerichts steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH (FamRZ 2011, 355 „Aguirre Zarraga“, m. Anm. Schulz {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}), denn es geht nicht darum zu überprüfen, ob die Rückführungsvoraussetzungen oder die Voraussetzungen nach Art 42 II Brüssel IIa-VO für die Erteilung der dort genannten Bescheinigung vorliegen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2022, 1478 (Heft 18), m. Anm. Andrea Schulz {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

Zurück