- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 1.8.2022 – 1 BvQ 50/22
- Ist bereits der Anwendungsbereich für die Erteilung einer Bescheinigung über die Rückgabe des Kindes nach Art. 42 I und II Brüssel IIa-VO eröffnet, ist das deutsche Vollstreckungsgericht bei einer gleichwohl durch das spanische Ursprungsgericht erteilten Rückgabebescheinigung nicht pauschal an einer inhaltlichen Prüfung gehindert.
- Eine solche begrenzte Prüfungsmöglichkeit des Vollstreckungsgerichts steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH (FamRZ 2011, 355 „Aguirre Zarraga“, m. Anm. Schulz {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}), denn es geht nicht darum zu überprüfen, ob die Rückführungsvoraussetzungen oder die Voraussetzungen nach Art 42 II Brüssel IIa-VO für die Erteilung der dort genannten Bescheinigung vorliegen.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2022, 1478 (Heft 18), m. Anm. Andrea Schulz {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.